E-Invoicing in Frankreich:
In Frankreich ist man bereits weit vorangeschritten im Bereich der digitalen Transport- und Beschaffungsinfrastruktur. Bereits im Jahre 2017 wurde die nationale zentrale Plattform „Chorus Pro“ aufgebaut und für Lieferanten öffentlicher Stellen (B2G) verpflichtend eingeführt. Zunächst betraf die elektronische Rechnungsstellung Großunternehmen (ab 5000 Mitarbeiter) und dann bis Januar 2020 auch kleine Unternehmen (mit weniger als 10 Angestellten).
Der ursprüngliche Plan bereits 2024 eine B2B-E-Invoicing Pflicht für Großunternehmen einzuführen, welche sukzessive bis 2026 auf alle B2B-Unternehmen ausgeweitet werden soll verschiebt sich nun auf September 2026 (Großunternehmen) und September 2027 (KMU).
Zu den gleichen Firsten wird in Frankreich auch ein eReporting für Unternehmen eingeführt. Hierbei werden steuerliche Daten automatisch aus den strukturierten Daten der E-Rechnung an das Finanzamt übermittelt.
Chorus Pro unterstützt neben einigen weiteren Formaten eine Peppol-Schnittstelle um grenzüberschreitenden Rechnungsaustausch zu erleichtern.
Wo ist E-Fakturierung in Frankreich gesetzlich vorgeschrieben?
- B2G E-Fakturierung wurde im Januar 2020 für alle öffentliche Behörden obligatorisch.
- Großunternehmen (mit mehr als 5,000 Angestellten) sind seit 2017 gesetzlich verpflichtet.
- Mittlere Unternehmen (250 bis 5,000 Angestellte) sind seit 2018 gesetzlich verpflichtet.
- Mittlere-kleine Unternehmen (10 bis 250 Angestellte) sind seit 2019 gesetzlich verpflichtet.
- Sehr kleine Unternehmen (mit weniger als 10 Angestellte) sind seit 2020 gesetzlich verpflichtet.
- E-Fakturierung wird sich ab dem Jahre 2026 auf B2B – Geschäfte ausweiten.
Die B2B-E-Invoicing-Pflicht kommt ab dem September 2026. Alle Unternehmen müssen fortan eine E-Rechnung empfangen und verarbeiten können. Großunternehmen werden zudem anderen Unternehmen eine E-Rechnung ausstellen müssen.
Zum September 2027 weitet sich die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung auf alle weiteren Unternehmen aus.
Mit dieser rigorosen Linie möchte die staatliche IT-Behörde Agence pour l’Informatique Financière de l’État (kurz: AIFE) einerseits die Rechnungsbegleichung beschleunigen und zum anderen gegen Steuerbetrug vorgehen. Des Weiteren dürfte die französische Wirtschaft insgesamt von der Digitalisierung profitieren, denn diese ist gleichbedeutend mit einer erheblichen Effizienzsteigerung – als europäisches Beispiel und Vorbild gilt der Aufbau der Infrastruktur in Italien – hier wurde bereits 2016 damit begonnen, alle Wirtschaftsteilnehmer in einem digitalen Rechnungsaustausch unterzubringen - mit dem Ergebnis einer Effizienzsteigerung (weniger Fehler, schnellere Bearbeitung) und jährlichen Mehrsteuereinnahmen im Milliardenbereich, laut Research der Digital B2B Observatory im Jahr 2020..
Versand einer elektronischen Rechnung in Frankreich über das Y-Modell
Wie genau funktioniert der Rechnungsaustausch über „Chorus Pro“?
Das Y-Modell der Franzosen
Bereits seit einiger Zeit ist uns bekannt, dass die Franzosen sich für ein CTC-Modell entschieden haben, das dem mexikanischen Ansatz ähnelt. Anstatt alle Übertragungen über eine zentrale Plattform laufen zu lassen (wie z.B. beim SDI „Sistema di Interscambio“ des italienischen Modells) geht man hier den Weg, einerseits Dokumente über die nationale Plattform „Chorus Pro“, sowie zusätzlich durch zertifizierte private Provider (wie primeXchange) zu akzeptieren. Chorus Pro ist hierbei die Anlaufstelle für alle öffentlichen Entitäten. Die Unternehmen können die Infrastruktur hierbei frei wählen und somit optimal die bestehenden Investitionen nutzen. Diese Kombination aus staatlicher Plattform und privaten, zertifizierten Providern wird auch als „Y-Modell“ bezeichnet.
Die Vorteile des Mixes aus zentraler öffentlicher Datendrehscheibe und der Nutzung von privaten Dienstleistern wie primeXchange bestehen vor allem in der
Nutzung bestehender Investition
Nutzung bestehender Investition (z.B. ganze etablierte Infrastrukturen von Branchen wie Automotive oder Lebensmittelindustrie)
Freie Wahl Ihres Service Providers
Durch die freie Wahl Ihres Dienstleisters können Sie Ihre Anforderungen optimal mit den Kosten und dem Angebot Ihrer Dienstleister abstimmen.
Autonomie Ihres Unternehmens
Durch einen eigenen Service Provider sind Sie unabhängig von Unterbrechungen oder Systemstörungen im Falle z.B. eines Ausfalles oder bei speziell auftretenden Anforderungen.
Zusätzliche Funktionen rund um EDI
Je nach Wahl ihres Dienstleister stehen Ihnen individuelle Möglichkeiten zur Erweiterung des Dokumentverkehrs zur Verfügung.
Detaillierter Blick auf Chorus Pro
Innerhalb von Chorus Pro werden Formate auf Basis von UBL (auch Peppol), CII und dem ZUGFeRD-ähnelndem Format Factur-X akzeptiert. Zudem auch sog. „Light XML-Dateien“ mit eingebetteter PDF-Rechnung.
Des Weiteren kann man bei Chorus Pro ähnlich dem ZRE & OZG-RE in Deutschland auch PDF-Rechnungen manuell hochladen und via OCR auslesen lassen oder auch die Daten komplett über die Plattform manuell eintippen und erfassen lassen. Die Rechnung via OCR muss jedoch ebenso wie bei der Datenerfassung nachträglich vom Lieferanten manuell auf Richtigkeit überprüft werden.
Diese zentrale Austauschstelle für digitale Rechnungen in Frankreich trägt inzwischen den Namen PPF (französisch: Portail Public de Facturation) und ähnelt wie beschrieben stark dem Funktionsumfang des ZRE oder OZG-RE in Deutschland, ist also auch an das Peppol-Netzwerk angebunden.
Man unterscheidet zudem innerhalb der franzözischen Infrastruktur zwischen staatlich zertifizierten Providern, „PDP“ (französisch: Plateforme de Dématérialisation Partenaire) und weiteren Digitalisierungsdienstleistern „OD“ (französisch: Opérateur de Dématérialisation). Die PDP’s haben innerhalb der Übermittlung der Rechnungsdaten etwas mehr Handlungsspielraum als die OD’s welche lediglich in den Formaten Factur-X, UBL und CII ihre Rechnungen verschicken dürfen.
Praxisbeispiel: E-Invoicing im B2B & B2G-Bereich in Frankreich
Ein beliebiges Unternehmen in Frankreich (hier: Unternehmen X) muss aufgrund der neu gelten Richtlinien in Zukunft seine Rechnungen in elektronischer Form bei Partner Y in Frankreich ausstellen. Da bereits ab dem 01.06.2024 alle Unternehmen dazu verpflichtet sind E-Rechnungen empfangen zu können, muss Unternehmen X nur aus den geltenden Formaten (CII, UBL (auch Peppol), Factur-X usw.) eines wählen und in Zukunft seine Rechnungen in diesem Format an seinen Partner senden.
Jetzt steht es Unternehmen X frei eine eigene Abteilung für diese Dienstleistung (Erstellung, Support und Versand einer elektronischen Rechnung) zu haben und direkt mittels Punkt-zu-Punkt-Verbindung oder über das PPF seine Rechnungen an seinen Partner zu senden – oder auch einen EDI-Dienstleister wie primeXchange gemäß PDP oder OD zu konsultieren, welche den Digitalisierungsprozess, als auch korrekten Versand für Sie übernehmen.
In Zukunft kommt die Rechnung von Unternehmen X bei Partner Y früher, ohne Fehler und auch stückweise deutlich kostengünstiger an, als bisher. Außerdem bleiben Mitarbeiter von repetetiven Aufgaben verschont und können diese Zeit anders nutzen. Eine deutliche Effizienzsteigerung für die privaten Teilnehmer als auch die Gesamt-Wirtschaft an sich.
Unklarheiten oder weitere Fragen? – Sprechen Sie uns gerne auf die aktuellen Entwicklungen in Frankreich und Europa an – wir unterstützen Sie gerne mit unserem Know-How!
Als zertifizierter Access Point Provider sind wir Ihre EDI-Schnittstelle und übernehmen Ihre Anbindung an die Community.
Sprechen Sie uns gerne direkt darauf an, unsere Mitarbeiter stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.