E-Rechnung in Luxemburg: Peppol wird ab dem 18.03.2023 zur Pflicht!
Beitrag vom 16.02.2023
Die E-Rechnung wird nun für alle Lieferanten öffentlicher Auftraggeber in Luxemburg ab dem 18.03.23 verpflichtend - erfahren Sie hier was für Sie als Rechnungssteller dabei zu beachten ist.
Erstmalig wurde eine europäische Richtlinie am 16. April 2014 (2014/55/EU) zur elektronischen Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen festgehalten. Diese wurde dann für die Luxemburger am 16. Mai 2019 in einem nationalen Gesetz verankert, welches wiederum mit geringen Änderungen am 14. Dezember 2021 (elektronische Rechnungsstellung im Rahmen öffentlicher Aufträge und Konzessionsverträge) im heimischen Amtsblatt veröffentlicht wurde.
Die sog. großherzogliche Verordnung vom 13.12.2021 bestimmt, dass das Business-Netzwerk Peppol als gemeinsames Liefernetzwerk für alle öffentlichen Einrichtungen zur automatischen Entgegennahme elektronischer Rechnungen zu nutzen ist. Die Rechnungen können direkt an den Access Point der Einrichtung gesendet werden oder an den zentralen Eingang des Zentrums für Informationstechnologie des Staates (CTIE). Gemäß (2014/55/EU) gilt die Verpflichtung, dass die über Peppol verschickte elektronische Rechnung konform mit EN 16931-1:2017 sowie einer der folgenden Syntaxen ist:
XML UBL (Universal Business Language) - von OASIS open und enthalten in der NORM ISO/IEC 19845:2015
XML UN/CEFACT CII (Cross Industry Invoice) - von (UN/CEFACT) ausgearbeitete Syntax.
Diese Regelung für den Versand elektronischer Rechnungen nach Luxemburg gilt für große und mittlere Unternehmen (von STATEC definiert, sofern zwei dieser 3 Kriterien erfüllt sind) mit einer Bilanzsumme ab bzw. bis zu 20 Millionen €, einem Nettoumsatzerlös von 40 Millionen € und 250 Beschäftigen im laufenden Geschäftsjahr bereits seit dem 18. Oktober 2022.
Sie weitet sich für kleinere Unternehmen (Bilanzsumme bis zu 4,4 Millionen €, bzw. Nettoumsatzerlöse bis zu 8,8 Millionen € & durchschnittlich 50 Beschäftigten im laufenden Geschäftsjahr) aus und tritt ab dem 18. März 2023 in Kraft.
Im Klartext: Luxemburg hat sich bereits vor einiger Zeit dazu entschlossen, Teil des Peppol-Netzwerkes zu werden und eine Verpflichtung für alle Lieferanten öffentlicher Stellen einzuführen. Größere Unternehmen sind bereits betroffen und nun kommen auch "kleinere" Unternehmen mit den oben angegeben Kriterien in die Pflicht.
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