Peppol in Europa: EU einigt sich auf VIDA-Inhalte und Zeitplan!
Beitrag vom 08.11.2024
Die ViDA-Initiative beinhaltet ein einheitliches E-Invoicing und Steuer Reporting System welches in Europa in den nächsten Jahren (2025-2035) eingeführt werden soll. Hier erfahren Sie mehr über die Hintergründe und einzelne Aspekte der ViDA-Maßnahmen.
ViDA - Vat in the Digital Age:
Nun ist es endlich so weit. Am 05.11.2024 wurde im EU-Rat über die Bestandteile und den Zeitplan der ViDA-Initiative abgestimmt, mit konkreten Ergebnissen.
Der ursprünglich angestrebte Zeitplan, bis 2028 ein einheitliches System zu schaffen, ist einer etwas weicheren Frist gegenüber gewichen. So soll vor allem durch eine einheitliche Mehrwertsteuer-Registrierung der Mehraufwand, sich in mehreren europäischen Ländern registrieren zu müssen, vermieden werden und eine effiziente Datenübermittlung und Berichterstattung ermöglicht werden.
Einführung der europaweit obligatorischen E-Rechnung:
Die E-Rechnung wird zum 01.07.2030 grenzüberschreitend Pflicht. Den Ländern bleiben aber für den Inlandsverkehr von Rechnungen Ausnahmeregelungen, wodurch besonders kleine Unternehmen von der Umstellung auf die E-Rechnung befreit werden können.
Hierbei ändern sich zudem die Fristen, mit denen die E-Rechnung ausgestellt werden muss. Anstatt im Folgemonat am 15. Tag des Monats beträgt die neue Frist bei grenzüberschreitender Rechnungsstellung 10 Tage nach Erbringung der steuerlichen Leistung (bei Anzahlungen gilt die neue Frist ebenfalls; spätestens 10 Tage nach Erhalt der Anzahlung muss die Rechnungsstellung erfolgen).
Darüber hinaus werden dass OSS- (One-Stop-Shop) und Reverse-Charge-Verfahren bei Rechnungen weiter zum 01.01.2027 bzw. 01.07.2028 ausgeweitet und zudem ein IOSS- (Import-Stop-Shop) Mandat für bestimmte Plattformen eingeführt. Diese Verfahren ermöglichen es Unternehmen vor allem bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen und Handel den Mehraufwand durch Registrierung und Datenübermittlung bei mehreren inländischen Finanzämtern zu vermeiden und Ihre Umsatzsteuer über eine zentrale Stelle (in Deutschland Bundeszentralamt für Steuern) abzuführen.
Für grenzüberschreitende Umsätze wird es in Zukunft eine transaktionsbasierte Meldepflicht geben, die die bisherige zusammenfassende Meldung ersetzen wird. Fortan werden also Rechnungen automatisch nicht nur an Ihre Geschäftspartner, sondern auch an den Fiskus verschickt. Dies hat eine Verbesserung des Steuersystems als direkte Folge, wenn in Echtzeit (CTC - Continous Transaction Control) Daten ausgetauscht werden können.
Das neue Mehrtwertsteuer- und Meldesystem:
Die Meldepflichten der Mitgliedsstaaten (wie Deutschland sie ab 2028 mit dem NOOTS-System plant) müssen bis 2035 an die europäischen Vorgaben angeglichen werden. Als EDI und Peppol Provider verfolgen wir gespannt die europäischen regulatorischen Entwicklungen und freuen und über den Ausbau einer standardisierten, digitalen Infrastruktur. Durch diese werden Mehraufwände und Fehlerquellen (z.B. Übersetzungsaufwände von Branchen und Sprachen) reduziert, bei einer Steigerung der Effizienz des Cash-Flows für die Unternehmen.
Der Staat freut sich hingegen über gestiegene Transparenz und somit eine aktive Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug in Europa. Hier können Sie den Vat GAP Report aus dem Jahre 2021 lesen. In Ihrem Beschluss bezieht sich die EU unter anderem auf die dort angegeben 61 Milliarden Euro Steuereinbußungen durch Umsatzsteuerbetrug, die in Europa jährlich entstehen.
Als Paradebeispiel gilt hier abgesehen von den Nordics (u.a. Schweden, Dänemark, Norwegen, Finnland) Italien, welche bereits seit 2016 ein nationales E-Invoicing System implementiert hat und seit dem von jährlichen Steuermehreinnahmen im Milliarden-Bereich sprechen. Genauere Informationen finden Sie hierzu in dem aktuellen B2B Oberservatory Report.
Besteuerung von digitalen Plattformen:
Ab dem 01.01.2030 werden digitale Plattformen, die eine kurzfristige Vermietung (max. 30 Tage) von Wohnen oder Personenbeförderung anbieten, eine Leistungskette fingieren müssen. Fortan werden also diese Plattformen so behandelt, als würden sie die Leistung selbst erbringen, es sei denn, der eigentliche Leistende (Vermieter/Fahrer) gibt seine Umsatzsteuer-ID an. Kleinunternehmer können hiervon ausgenommen werden, zudem können die Mitgliedstaaten eine Umsetzung bereits zum 01.07.2028 beantragen.
Darüber hinaus soll die derzeit geltende Leistungskettenfiktion für B2C-Umsätze (gilt für Onlinehändler aus dem EU-Ausland, welche in der EU über Onlinemarktplätze agieren) ab dem 01.01.2027 auch auf B2B-Lieferungen ausgeweitet werden.
Wir verfolgen gespannt, in welchem Tempo die einzelnen europäischen Länder ihre digitale Infrastruktur weiter ausbauen und freuen uns über die europäischen Entwicklungen. Durch die klaren neuen geltenden Fristen wird Planungssicherheit im EDI-Bereich geschaffen und gleichzeitig eine Perspektive für die digitale Vernetzung der Zukunft aufgezeigt.
Hintergrund für die Entwicklungen der ViDA-Initiative sind die europäischen Entwicklungen rund um den 2020 gestarteten Aktionsplan für einfache und faire Besteuerung zur Unterstützung der Aufbaustrategie (2020 Action Plan for fair and simple taxation supporting the recovery strategy).
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