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Autor: Felippo Kremer

Wachstumschancengesetz: Die E-Rechnung in Deutschland kommt im B2B-Bereich ab dem 01.01.2025!

Beitrag vom 27.02.2024

Mit dem Beschluss des Bundestages vom 23.02.2024 ist die E-Rechnung als Teil des Wachstumschancengesetzes nun auch in Deutschland angekommen. Die E-Rechnung kommt damit verpflichtend im B2B-Bereich, zunächst für Rechnungsempfänger ab Januar 2025.

Am 23.02.2024 wurde einer Light-Version des ursprünglich geplanten Wachstumschancengesetzes zugestimmt.

Im Vergleich zur ursprünglichen Version hat sich in Sachen E-Rechnung jedoch sehr wenig verändert, sodass die geplanten Ziele und Meilensteine eingehalten werden sollen. Nun wird das Gesetz lediglich noch im Bundesrat am 23.03.2024 besprochen, bevor es in Kraft treten kann.

So wird es in Deutschland im B2B-Kontext ab dem 01.01.2025 eine schrittweise verpflichtende Einführung der E-Rechnung geben (sog. E-Invoicing-Mandat). In diesem Zuge werden die national entwickelten Formate XRechnung und ZUGFeRD vor allem Einsatz finden, da die Verpflichtung vorsieht, den Versand aller inländisch verschickten Rechnungen zwischen Unternehmen verpflichtend zu machen.

Im weiteren Verlauf soll dann auch der Versand je nach Unternehmensgröße bis 2028 verpflichtend eingeführt werden, sodass ab 2028 nur noch Rechnungen in den nationalen E-Rechnungs-Formaten (XRechnung oder ZUGFeRD) sowohl im B2G- (Unternehmen zu öffentlichen Einrichtungen) als auch im B2B-Bereich (Unternehmen untereinander) ausgestellt und empfangen werden dürfen. Ob und wann im nächsten Schritt auch eine B2C (Von Unternehmen zu Kunden) verpflichtende E-Rechnung, bzw. wann anschließend das E-Reporting für Deutschland kommt, ist derzeit noch nicht weiter thematisiert.

So soll es aktuell zu folgenden Fristen kommen:

Ex ante: April 2020 > Grundsätzliche Verpflichtung zur E-Rechnung im B2G-Bereich.

01.01.2025 > Verpflichtender Empfang von E-Rechnungen im B2B-Bereich.

2025-2027 > Versand von Papierrechnungen und anderen EDI-Rechnungen bleiben vorerst gültig.

01.01.2027 > Nur noch Unternehmen, die einen Gesamtumsatz unter 800.000 Euro haben, dürfen Papierrechnungen ausstellen.

Ab 2028 > Die E-Rechnung wird für jedes Unternehmen im B2B- und B2G-Bereich in Deutschland verpflichtend gemacht.

Dieser Vorschlag kommt jedoch nicht von ungefähr und lehnt an die Entwicklungen im Zuge des von der EU verabschiedeten VIDA-Vorschlags an. Dieser sah ursprünglich eine europaweite Einführung von E-Invoicing als auch E-Reporting (elektronisches Steuermeldesystem) bis 2028 vor. Da einige Länder und Institutionen bereits jetzt eine Fristverlängerung besprechen möchten, steht derzeit eine Verschiebung für eine europaweite, standardisierte Lösung bis 2030 bzw. 2032 im Raum. Es gibt aber auch Länder, die bereits seit vielen Jahren vollumfängliches E-Invoicing unterstützen, wie z.B. Italien oder Finnland.

Kurz und knapp: 

Die E-Rechnung kommt. Bald in Deutschland, aber auch mittelfristig in ganz Europa und global. In Deutschland müssen Sie sich vor allem mit der XRechnung im Kontext der E-Rechnung auseinandersetzen. Europa- und weltweit sind Sie mit Businessnetzwerken wie Peppol bestens aufgestellt.

Hierbei gilt, dass Sie sich bereits jetzt, aber spätestens ab 2025 mit der E-Rechnung beschäftigen müssen. Ihr System muss ab dem 01.01.2025 dazu in der Lage sein, E-Rechnungen empfangen zu können. Der Versand wird dann schrittweise für alle bis 2028 verpflichtend gemacht.

Die primeXchange GmbH ist Ihnen beim Empfang der E-Rechnung, als auch Erstellung und Versand einer X-, ZUGFeRD- oder anderweiten E-Rechnung gerne behilflich. Wir kümmern uns darum, dass Ihre Dokumente rechtskonform und sicher an Ihre deutschen, als auch internationalen Partner übertragen werden können.

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